Wie geht man mit schlechten Bewertungen im Internet um?

Die Ferienzeit ist vorbei, der Urlaubskoffer ausgepackt. Viele nutzen jetzt die Gelegenheit, ihr Hotel, die Ferienwohnung, ein Restaurant oder auch ein Souvenirgeschäft zu bewerten. Und während sich die Betreiber über ein positives Feedback freuen, da es die Reputation verbessert, sorgen schlechte Bewertungen regelmäßig für viel Ärger. Aber muss man negative Rezensionen eigentlich hinnehmen oder darf man sich dagegen wehren?

Das Vorgehen bei schlechten Bewertungen
Grundsätzlich ist ein positives Image heute für jeden Unternehmer unerlässlich. Negatives Feedback hält potenzielle Kunden dagegen häufig vom Kauf ab. Kein Wunder, dass es kein Unternehmer gerne sieht. Doch wie geht man am besten damit um? Das Wichtigste ist immer eine möglichst schnelle öffentliche Antwort. Sie sollte stets so sachlich und höflich wie möglich ausfallen. Mit der Antwort signalisieren Verantwortliche, dass ihnen die Meinung wichtig ist und sie die Kritik ernst nehmen. Ist dem Unternehmen tatsächlich ein Fehler unterlaufen, sollte es diesen eingestehen und gleichzeitig eine Lösung anbieten. Für das weitere Vorgehen ist es aber besser, wenn sich der Kunde direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzt, da die Einzelheiten des Problems nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Es ist in Ordnung, sich für den Fehler - auch öffentlich - zu entschuldigen, übertriebene oder ausufernde Rechtfertigungen sollte man jedoch vermeiden. Doch was ist, wenn die negative Bewertung überhaupt nicht gerechtfertigt ist? Dann können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dagegen zur Wehr setzen. Das müssen diese gar nicht selbst übernehmen: Ein Anbieter wie Löschdienst24 unterstützt, deinen Ruf zu schützen.

Welche Bewertungen kann man löschen lassen?
Handelt es sich um eine berechtigte Kritik, die nachvollziehbar und angemessen ist, sich auf Fakten stützt sowie der Wahrheit entspricht, sind dem Unternehmen die Hände gebunden. Entspricht eine Bewertung aber nicht den Tatsachen, ist sie beleidigend, rufschädigend, entwürdigend oder gar vollkommen aus der Luft gegriffen, kann sie gelöscht werden. Das Gleiche gilt für Fake-Bewertungen von Menschen, die nie Kunden des Unternehmens waren, aber dem Betrieb aus irgendeinem Grund schaden wollen. Schließlich leidet unter einer negativen Rezension nicht nur das Image des Unternehmens, sondern auch der wirtschaftliche Erfolg. Allerdings ist das Ganze mit relativ viel Aufwand verbunden. Darum gibt es mittlerweile Dienstleister, die diese Aufgabe seriös und fachkundig übernehmen. Das heißt, die betreffende Bewertung wird von dem jeweiligen Anbieter zunächst sorgfältig geprüft. Als Grundlage für diese Prüfung dienen Vorschriften und Gesetze wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. So lässt sich feststellen, ob eine rechtssichere Löschung überhaupt möglich ist oder nicht. Alternativ kann man die Löschung natürlich auch selbst bei der Plattform beantragen. Lehnt diese die Entfernung ab, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Das wird meist jedoch recht teuer. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte man auch zunächst prüfen, ob in der Police der Reputationsschutz enthalten ist. Dennoch ist es der falsche Weg, eine nicht gerechtfertigte, schlechte Bewertung einfach hinzunehmen. Mit der Durchsetzung seiner Rechte setzt ein Unternehmen nämlich auch ein klares Zeichen gegen Rufmord und Verleumdung im Internet.