E-Zigaretten erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Doch ab wann ist die Nutzung einer elektrischen Zigarette hierzulande erlaubt? Das möchten wir Ihnen in diesem Beitrag ein wenig ausführlicher verraten.

Gesetz zum Schutz der Jugend

Laut § 10 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes, dürfen nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten oder an diese abgegeben werden. Nach § 10 Abs. 4 gilt dieses Verbot auch für nikotinfreie Erzeugnisse in Form von E-Zigaretten, E-Shishas oder die erhältlichen Liquids.

Dagegen ist der Verkauf von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Erzeugnissen an  Personen ab 18 Jahren nach den E-Zigaretten Jugendschutz Bestimmungen hierzulande gestattet. 

Mindestalter von 18 Jahren bei E-Zigaretten

Zwar stellen E-Zigaretten eine bessere Alternative zu herkömmlichen Tabak-Zigaretten dar und schaden der Gesundheit laut mehrerer Studien deutlich weniger, trotzdem dürfen auch diese nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Und auch die Nutzung ist Personen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt, was im April 2016 von der deutschen Bundesregierung beschlossen wurde. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen sowohl Käufen als auch Verkäufern empfindliche Strafen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen das hierzulande geltende Jugendschutzgesetz können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dies betrifft nicht nur Kiosks, Tankstellen oder Tabakgeschäfte, sondern auch Gaststätten, Nachtclubs oder Bars, in denen nikotinhaltige Erzeugnisse angeboten werden.

Wie wird das Alter beim E-Zigaretten Verkauf festgestellt?

Um zu gewährleisten, dass nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Minderjährige verkauft werden, setzen die Händler im Internet auf eine zweistufige Altersverifikation:

Alterskontrolle des Bestellprozesses: Dadurch wird verhindert, dass minderjährige Personen etwas bestellen können

Alterskontrolle bei der Zustellung: Die Bestellung wird lediglich an eine volljährige Person herausgegeben

Diese beiden Stufen der Altersverifikation sind an strenge gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Zunächst muss der Kunde eine Adresse und das eigene Geburtsdatum eingeben, wodurch eine Anfrage an die Schufa gesendet wird. Erst im Anschluss an eine positive Rückmeldung wird die Bestellung dann von dem Shop-Betreiber akzeptiert. Dieser Prozess nimmt während der ersten Bestellung nur einige Sekunden in Anspruch und wer einmal registriert ist, dessen Alter muss bei weiteren Bestellungen nicht erneut geprüft werden. Zudem dient die Schufa-Anfrage in diesem Fall lediglich zur Alterskontrolle, die Bonität wird dabei allerdings nicht geprüft.

Bei der Auslieferung der Bestellung muss der Kunde zudem seinen Personalausweis bei dem Postboten vorzeigen, der ihm die Sendung übergibt. Da sich der Postbote dabei nicht auf seine eigene Einschätzung verlassen darf, werden auch volljährige Personen bei der Zustellung nach ihrem Ausweis gefragt.

Was ist bei der Online-Bestellung zu beachten?

Viele Kunden sind im ersten Moment ein wenig verwirrt, da diese Ihre Bestellung nicht wie gewohnt an einen Nachbarn oder eine Packstation liefern lassen können. Das ist allerdings der Tatsache geschuldet, dass der Online-Händler die Bestellung nur im Anschluss an das zweistufige Verifikationsverfahren herausgeben können. Denn nur in diesem Fall kann der Händler sicher nachvollziehen, dass es sich bei dem Empfänger wirklich um die Person handelt, von der die Bestellung im Vorfeld auch getätigt wurde. Aus diesem Grund können die folgenden Bestell- und Lieferoptionen bei der Bestellung von E-Zigaretten und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen nicht genutzt werden:

  • Lieferung der Bestellung an eine Packstation
  • Abstellen der Lieferung im Hausflur oder vor der Garage
  • Lieferung an einen abweichenden Empfänger (Die Rechnungs- und Lieferanschrift müssen identisch sein)
  • Zur Bestellung wir eine Registrierung vorausgesetzt, Gastbestellungen sind nicht möglich
  • Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass eine Bestellung nur von dem Besteller selbst oder einer anderen volljährigen Person aus dessen Haushalt angenommen wird. Trifft der Postbote bei der Zustellung niemanden an, dann können Sie Ihre Bestellung im Anschluss selbstverständlich jederzeit in einer Postfiliale in Ihrer Umgebung abholen.

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