[Gelöschter Nutzer]
time Gepostet am 09.07.2020, 11:51 Uhr
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Kann man nicht endlich mal etwas gegen diesen ALBOZZZ unternehmen, der quasi täglich unter meinem Nick hier die Chatter aufs widerlichste beleidigt und ebenfalls die Moderatoren, wenn sie nicht online sind. Ich musste bereits einmal den Nick wechseln, wegen diesem Idioten, aber das bringt es ja nicht. Er erkennt mich sofort wieder, nimmt dann sogleich auch meinen neuen Nick an und beleidigt wieder. Liegt das daran, dass er immer mit dem Handy in den Chat kommt?? Kann man ihn deswegen nicht endgültig rauswerfen? Wenn dem so ist, sollte der Chatbetreiber sich dringend etwas einfallen .

like RosedelaVie 1962, feenzauber

                 
Status: admin gender webmaster
time Gepostet am 09.07.2020, 21:52 Uhr
 

Hallo zusammen,

wir hatten in der Vergangenheit schon einige gestörte User, wenn ich das so sagen darf.
Zum Beispiel: User Ralph, Ansgar und jetzt eben Albozzz. Bei letzterem ist bereits eine eindeutige IP-Adresse lokalisiert, so dass eine einzige Anzeige genügen würde.
Somit der Aufruf: sollte der User Albozzz jemanden eindeutig beleidigen, dann bitte erstattet Anzeige. Die Daten sind gesichert - somit hätten wir wieder einen User mehr durch die Behörden gestellt.

Viele Grüße
Euer Webmaster

like RosedelaVie 1962, Bart simpson, ALBOZZZ

                 
gender [Gelöschter Nutzer]
time Gepostet am 24.07.2020, 13:47 Uhr
 

Hallo,

da ich in Foren anderer Chats gelesen habe, dass ALBOZZ dort ebenfalls mit dem bekannten Verhalten negativ auffällt, möchte ich hier mal eine Ergänzung / einen Hinweis mit einbringen.

In einem Forenbeitrag hat ein User seine Erfahrungen mit Anzeigen von im Internet begangenen Straftaten geschildet. Dort heißt es unteranderem, dass laut Polizei eine IP-Adresse und Chatverläufe nicht ausreichen würden, um "diesem Menschen das Handwerk zu legen und ihm den Prozess zu machen".
Diese Aussage ist schlicht falsch und durch etliche Beispiele aus der Praxis widerlegt.
Das Internet ist grundsätzlich kein rechtsfreier Raum.
Das einzige Problem an der Sache ist, dass der "Täter" nicht immer ermittelt werden kann und/oder das die Ermittlungen aufgrund von zB Personalmangel ins Stocken geraten/eingestellt werden.
Ebenso häufig kommt es vor, dass die vorgebrachten Beweise nicht aussagekräftig genug sind.
Ansonsten entscheidet auch nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft, welche Ermittlungsverfahren am Ende vor Gericht landen.

ALBOZZ (und andere User) haben sich in der Vergangenheit auf die abgebliche Anonymität berufen, welche ihnen die verwendeten Proxy- und VPN Dienste bieten würden.
Auch hierzu gibt es aus der Vergangenheit Fälle, wo User trotz Proxybenutzung auswindig gemacht werden konnten. Möglichkeiten dazu gibt viele, auch wenn diese mit einigem Aufwand verbunden sind.
Wenn die Aussage von webmaster stimmt und es gelungen ist, die reale IP-Adresse von ALBOZZ zu ermitteln, ist dieser Punkt aber sowieso vom Tisch.

Ich hoffe, damit einige Fragen zur Sinnhaftigkeit einer Anzeige beantwortet zu haben.

FaMe

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gender [Gelöschter Nutzer]
time Gepostet am 24.07.2020, 14:25 Uhr
 

Und noch ein wichtiger Hinweis:

Wenn ihr von ALBOZZ oder wem auch immer im Chat beleidigt werdet und deswegen eine Anzeige plant:
Verzichtet unbedingt darauf, auf die Beleidigung mit Gegenbeleidigungen zu reagieren.

Dies gilt nämlich als "wechselseitig begangene Beleidigung" und kann zur Ablehnung/Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder im Falle eines Gerichtsverfahrens zum Freispruch führen.

like Bart simpson

                 
User-Status: Auszeichnung in Silber gender Perfectly_wrong
time Gepostet am 27.07.2020, 06:05 Uhr
 

Eins noch am Rande: Eine "wechselseitige Beleidigung" führt niemals zu einem Freispruch, da grundsätzlich zumindest ein Beleidigung nachvollziehbar ist. Auch wird ein Ermittlungsverfahren nicht abgelehnt. Es wird im allerhöchsten Fall nahegelegt, auf eine Anzeige zu verzichten, da man selbst Ziel der Judikative werden kann und der Nutzen, den "zu bezahlenden eigenen Preis" gegenübersteht.
Die Ermittlungsbehörden werden auf Verlangen bzw. Anzeige der Straftat immer tätig, nur eben bei Beleidigung nicht aus eigenem Antrieb, da das ein Antragsdelikt ist.

like webmaster, Paderbörner

                 
gender [Gelöschter Nutzer]
time Gepostet am 27.07.2020, 10:19 Uhr
 

Kann sein, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Was ich eigentlich meinte ist, dass eine "wechselseitig begangene Beleidigung" dazu führen kann, dass der Beschuldigte nicht bestraft wird (vgl. §199 StGB). Das wiederum bedeutet, dass bei einer offensichtlich beidseitig begangenen Beleidigung die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen a) Geringfügigkeit oder b) aufgrund der ohnehin zu erwartenen Straffreiheit des Beschuldigten einstellen wird.
Ob es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt oder nicht ist egal.
Klar muss es jeder selber wissen, es sei nur gesagt, dass man mit Gegenbeleidigungen in solchen Fällen nichts erreicht - und dann kann man sich die Anzeige auch wirklich sparen.

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